Fondsbewertung – Antonius SV ist bei der BaFin gelistet

Um die Bewertung von Immobilienfonds übernehmen zu können, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, damit die Sachverständigengutachten von der BaFin anerkannt werden.


Für die Anzeige eines Bewerters ist das „Anzeigeschreiben zur Bestellung eines externen Bewerters“ zu verwenden.


Checkliste Anzeigeschreiben

In der Anzeige sind diejenigen Investmentvermögen aufzulisten, für die der externe Bewerter bestellt werden soll.


Eine anerkannte und obligatorische berufsmäßige Registrierung liegt vor, wenn die Tätigkeit als externer Bewerter von einer einschlägigen, gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung oder Erlaubnis abhängt. Dies ist mit der öffentlichen Bestellung gegeben.


Der externe Bewerter darf nicht lediglich generellen Rechts- und Verwaltungsvorschriften unterliegen, sondern die Rechts- und Verwaltungsvorschriften müssen dessen Berufsausübung regeln. In § 36 GewO sind Voraussetzungen für die Bestellung sowie Konkretisierungen der Befugnisse und Verpflichtungen von öffentlich bestellten Sachverständigen enthalten. Es werden somit spezifische Vorgaben für die Berufsausübung öffentlich bestellter Sachverständiger gemacht.


Diese Regeln der Berufsausübung legen insbesondere Standards der Wertermittlung sowie der Aus- und Weiterbildung der Bewerter fest. Weiter ist festgelegt, dass die berufsständischen Regeln für die Verbandsmitglieder verbindlich, das heißt zwingend anzuwenden sind. Daher sollten sich Verbandsmitglieder zumindest durch einen Verhaltenskodex zur Einhaltung der durch den Berufsverband gesetzten Regeln verpflichten. Darüber hinaus sollte der Berufsverband über Verfahren zum Umgang mit Beschwerden verfügen, auch müssen Sanktionsmöglichkeiten des Berufsverbandes für den Fall der Nichtbeachtung der berufsständischen Regeln bestehen.


Frau Borowski ist Mitglied im Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen e.V. Dieser hat sich ein entsprechendes Leitbild gegeben.


Durch den Bewerter zu erbringen sind der Nachweis über die öffentliche Bestellung, die Mitgliedschaft in einem privatrechtlich organisierten Berufsverband sowie die Zertifizierung als Sachverständiger.


1. Für die Erfüllung der Voraussetzung des Artikel 73 Absatz 2a) AIFM-Verordnung (ausreichendes Personal und technische Ressourcen):


(a) Benennung der für die Bewertung verantwortlichen Person, die für die Gutachtenerstellung verantwortlich ist und die Objektbesichtigung durchführt;


(b) Erklärung über die technisch-organisatorische Ausstattung (vgl. Anzeigeschreiben, Abschnitt V.)


2. Für die Erfüllung der Voraussetzung des Artikel 73 Absatz 2b) AIFM-Verordnung (adäquate Bewertungsverfahren):


(a) Darstellung der internen Abläufe im Bewertungsverfahren, insbesondere eine kurze Prozessbeschreibung, aus der sich unter anderem ergibt dass die Ortsbesichtigung durch den externen Bewerter selbst durchgeführt wird.


Prozessbeschreibung Bewertung


lückenloser, unterzeichneter Lebenslauf


eingehende Darlegung der fachlichen Vorbildung und der theoretischen und praktischen Kenntnisse im Immobilienwesen und auf dem Gebiet der Bewertung von Liegenschaften


Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Absatz 5 BZRG


Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 GewO


Erklärung über ausreichende Erfahrung des externen Bewerters bei der Bewertung


Für eine Bewertung von Immobilienfonds in Deutschland ist unser Unternehmen demnach gut aufgestellt.


Gerne erstellen wir Ihnen das Gutachten auch in englischer Sprache.
We will be happy to provide you with your expert opinion/ your Market value appraisal in English as well.