Honorar


Das Sachverständigenhonorar

Für Aufträge als Gerichtsgutachter werden wir nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) honoriert.


Für Beleihungswertermittlungen werden individuelle Verträge mit den beauftragenden Banken abgeschlossen.


Privatgutachter

Bis August 2009 galt, dass das Honorar für eine Verkehrswertermittlung sich an der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure gem. § 34 HOAI (Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure) orientieren muss. Die Honorartabelle für Verkehrswertgutachten ist aber mit der Verabschiedung der neuen Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 17.08.2009 nun nicht mehr in der HOAI enthalten.
Honorare für die Gutachtenerstellung können frei vereinbart werden. Ein individuelles Honorarangebot erhalten Sie gern auf Nachfrage unter 0351 / 8888 9920.


Die folgende Honorarrichtlinie wurde von den Fachbereichsleitern Immobilienbewertung des Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. und seiner Landesverbände erarbeitet und beschlossen. Die Honorarrichtlinie des BVS ist eine unverbindliche Empfehlung, nach der Honorare vereinbart werden können. Alle Angaben sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer dargestellt:

Honorarrichtlinie (PDF)


Es steht den Gutachtern nun aber erstmalig frei, Honorare frei zu vereinbaren. Ein individuelles Honorarangebot erhalten Sie gern auf Nachfrage unter 0351 / 8888 9920.


Gerne erstellen wir Ihnen das Gutachten auch in englischer Sprache.
We will be happy to provide you with your expert opinion/ your Market value appraisal in English as well.